Postleitzahl

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Die Postleitzahl, an der in Zukunft das Gas bezogen werden soll. Bitte geben Sie eine gültige 5-stellige Postleitzahl an.

Verbrauch (kWh)

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Geben Sie an, wie viel Gas Sie im Jahr verbrauchen. Verwenden Sie dazu einfach Ihre letzte Jahresrechnung Ihres bisherigen Gasanbieters. Sollten Sie Ihren persönlichen Gasverbrauch nicht kennen, können Sie sich an die angezeigten Richtwerte halten:
1 Personca. 5.000 kWh
2 Personenca. 10.000 kWh
3 Personenca. 17.000 kWh
4 Personenca. 27.000 kWh
Mehr als 4 Personenca. 45.000 kWh

Heizleistung

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Die bereitgestellte Leistung Ihres Gasanschlusses. Den genauen Wert finden Sie auf Ihrer letzten Gasabrechnung oder auf Ihrer Heizungsanlage.

Nur Biogas- oder Klimatarife

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Bei Klimatarifen verpflichtet sich der Gaslieferant, für den CO2 Ausstoß entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise in die Wiederaufforstung des Regenwalds zu investieren. Bei Biogastarifen wird die tatsächliche Einspeisung von Biogas garantiert. Dieser Anteil schwankt je nach Anbieter zwischen 1 % und 100 %.

Nutzung

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Nutzen Sie das Gas privat oder gewerblich? Als Firma wechseln Sie bitte zu gewerblich.

Bonus

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Viele Anbieter gewähren im ersten Jahr einmalige Boni. Bei der Option „Ja“ werden die entsprechenden Boni von den Kosten des ersten Jahres abgezogen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Bei der Option „Nein“, werden die Boni nicht in den Preis miteinberechnet.

Neukundenbonus bis max. 15 %
Wählen Sie diese Option, werden nur Tarife berücksichtigt, deren Neukundenboni sich auf maximal 15 % der Gesamtkosten im ersten Vertragsjahr belaufen. Neukundenboni bis 100 € sind von der Regelung ausgenommen.

Dabei ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie den Bonus spätestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres erhalten und über den gesamten Zeitraum durch eine Preisfixierung vor Preiserhöhungen geschützt sind. Die detaillierten Auszahlungsbedingungen für den Neukundenbonus sind dem jeweiligen Tarif zu entnehmen.

Nur Sofortbonus
Wählen Sie diese Option, werden nur Tarife mit einem Sofortbonus in Höhe von mindestens 20 € angezeigt.
Ein Sofortbonus wird gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit, maximal innerhalb der ersten drei Monate nach Lieferbeginn, ausgezahlt. Die detaillierten Auszahlungsbedingungen für den Sofortbonus sind dem jeweiligen Tarif zu entnehmen.

Alle Boni
Wählen Sie diese Option, werden Ihnen alle Neukundenboni und alle Sofortboni ohne Einschränkung angezeigt, sofern diese den CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen.


TÜV geprüft
Optionale Filtereinstellungen

Laufzeit

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Es werden nur Tarife mit der maximalen gewünschten Vertragslaufzeit angezeigt. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto höher ist Ihre Flexibilität, wenn Sie zukünftig erneut wechseln wollen. Verbraucherverbände raten zu einer maximalen Vertragslaufzeit von einem Jahr.

Art der Preisgarantie

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Bitte wählen Sie die Art der Preisgarantie aus:

Preisfixierung: umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme von Steuern und staatlichen Abgaben.

Nettopreisgarantie: umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der Gassteuer.

Preisgarantie: umfasst alle Preisbestandteile inkl. aller Steuern und Abgaben

Bitte beachten Sie, dass eine Energiepreisgarantie lediglich den Energiekostenanteil, also Arbeits- und Grundpreis, umfasst. In den CHECK24-Vergleichsrechnern wird eine Energiepreisgarantie deshalb nicht als vollwertige Preisgarantie berücksichtigt.

Unsere Empfehlung: Mind. Preisfixierung

Kündigungs­frist

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Maximale Zeit, die Ihnen der Anbieter vor Ablauf der Vertragslaufzeit einräumt, bevor er sich automatisch verlängert.

Dauer der Preisgarantie

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Mit einer Preisgarantie können Sie sich gegen steigende Preise absichern. Je nachdem welche Dauer Sie wählen, garantiert Ihnen der Anbieter in diesem Zeitraum bestimmte Preisbestandteile. Welche Preisbestandteile die Preisgarantie umfasst, können Sie im Filter „Art der Preisgarantie“ einstellen. Unsere Empfehlung: Mind. 12 Monate

kWh-Pakete

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Bei Pakettarifen kaufen Sie eine feste Energiemenge. Sollte Ihr Verbrauch während der Vertragslaufzeit geringer sein, verfallen nicht genutzte Mengen. Mehrverbrauch wird in Rechnung gestellt - in der Regel zu einem höheren Preis als ortsüblich. Bei Tarifen mit Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag werden beim Über- bzw. Unterschreiten bestimmter Verbrauchsgrenzen Preisaufschläge fällig. Sie sollten einen solchen Tarif nur wählen, wenn Sie Ihren Stromverbrauch gut einschätzen können und dieser relativ stabil ist.

Weiterempfehlungs­quote

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Bei einem Anbieterwechsel spielt nicht nur der Preis, sondern auch der Service des Anbieters eine große Rolle. Dabei können Meinungen anderer Kunden helfen, den passenden Versorger zu finden.
Darum bitten wir unsere Kunden kurz nach Vertragsabschluss mit ihrem neuen Versorger, den Wechselprozess zu bewerten. Ein Jahr später werden die Kunden erneut befragt, um das erste Vertragsjahr zu beurteilen. Beide Male fragen wir unsere Kunden, ob sie ihren Anbieter weiterempfehlen würden.